Sanierungsschnitt als Rettungsmaßnahme

Viele Streuobstbestände im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurden seit Jahrzehnten nicht mehr gepflegt. Durch einen fehlenden Erhaltungsschnitt sind die Obstbäume gekennzeichnet durch stark zugewachsene Kronen und oft von Misteln befallen. Der Sanierungsschnitt sollte eigentlich eine Ausnahme darstellen, da er einen starken Eingriff in das gewachsene Gleichgewicht des Baumes darstellt. Hiermit sind die meisten Obstbaumbesitzer fachlich und technisch überfordert. Es sollte besser ein Experte zu Rate gezogen werden. Die oben genannten Gesetzmäßigkeiten des Obstbaumschnittes sind bei diesen Bäumen nicht ohne weiteres anzuwenden. Hier muss überaus behutsam vorgegangen werden. Der geschnittene Baum wird mit starkem Wachstum reagieren, dadurch ist in der Regel eine Nachpflege sinnvoll. Es ist bei diesem Schnitt wichtig, dem Baum eine tragfähige Statik der Baumkrone zu erhalten. Danach sollte der oben beschriebene Erhaltungsschnitt angewendet werden.

Zeitpunkt:

  • November bis April (in der Winterruhe, am besten kurz vor Vegetationsbeginn).
  • Nicht bei Temperaturen unter -5°C.
  • Bei trockener Witterung, um Pilzinfektionen an den Schnittstellen zu vermeiden.13-streuobstwiesen
    13b-streuobstwiesenNachpflege im Folgejahr:14-streuobstwiesen
    14b-streuobstwiesenEs darf nicht vergessen werden, dass die meisten Obstbäume ihr Höchstalter mit 80-100 Jahren erreicht haben. Eine Verjüngung der Bestände durch Neupflanzungen ist somit für den langfristigen Erhalt unerlässlich.
    Absterbende Obstbäume sollten nicht gerodet werden. Es genügt ein Stabilisierungsschnitt zur statischen Sicherung des Obstbaumes (Krone wird gekappt). Der Baum kann „in Würde sterben“ und bietet noch viele Jahre zahlreichen „Holzbewohnern“ einen wichtigen Lebensraum und trägt somit zur ökologischen Wertigkeit der Streuobstwiesen bei..